RS Vwgh 1985/9/23 85/15/0245

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Veröffentlicht am 23.09.1985
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Index

32/06 Verkehrsteuern
33 Bewertungsrecht

Norm

BewG 1955 §1 Abs2 idF 1972/447;
ErbStG §8 Abs1;
  1. BewG 1955 § 1 heute
  2. BewG 1955 § 1 gültig ab 28.06.1986 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 327/1986

Rechtssatz

Der die Worte "nähere Regelung" enthaltene Satz im § 1 Abs 2 BewG bezieht sich nur auf die §§ 19 bis 68 ErbStG, eine ausdrückliche Anordnung betreffend die Geltung der §§ 71 bis 75 BewG für die Erbschafts- und Schenkungssteuer ist ihm aber im nächsten Satz nachgestellt.Der die Worte "nähere Regelung" enthaltene Satz im Paragraph eins, Absatz 2, BewG bezieht sich nur auf die Paragraphen 19 bis 68 ErbStG, eine ausdrückliche Anordnung betreffend die Geltung der Paragraphen 71 bis 75 BewG für die Erbschafts- und Schenkungssteuer ist ihm aber im nächsten Satz nachgestellt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1985:1985150245.X02

Im RIS seit

14.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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