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32/06 VerkehrsteuernNorm
BewG 1955 §1 Abs2 idF 1972/447;Rechtssatz
Der die Worte "nähere Regelung" enthaltene Satz im § 1 Abs 2 BewG bezieht sich nur auf die §§ 19 bis 68 ErbStG, eine ausdrückliche Anordnung betreffend die Geltung der §§ 71 bis 75 BewG für die Erbschafts- und Schenkungssteuer ist ihm aber im nächsten Satz nachgestellt.Der die Worte "nähere Regelung" enthaltene Satz im Paragraph eins, Absatz 2, BewG bezieht sich nur auf die Paragraphen 19 bis 68 ErbStG, eine ausdrückliche Anordnung betreffend die Geltung der Paragraphen 71 bis 75 BewG für die Erbschafts- und Schenkungssteuer ist ihm aber im nächsten Satz nachgestellt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1985:1985150245.X02Im RIS seit
14.01.2002