Entscheidungen zu § 33 Abs. 1 ErbStG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE Vwgh Erkenntnis 1997/6/26 96/16/0236

Mit einer undatierten Vereinbarung, deren Unterschriften bezüglich ihrer Echtheit am 16. Dezember 1993 von der Fürstlich Liechtensteinischen Landgerichtskanzlei Vaduz beglaubigt wurden, räumten die beiden Söhne der Beschwerdeführerin dieser hinsichtlich des gesamten auf der Liegenschaft EZ nn1, GB A, Grundstück nn2/53 befindlichen Wohnhauses das lebenslange und unentgeltliche Wohnrecht (Fruchtgenußrecht) samt Gartenbenützung ein, wobei die grundbücherliche Sicherstellung vorgesehen wu... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 26.06.1997

RS Vwgh 1997/6/26 96/16/0236

Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §33 Abs1;ErbStG §33 lita;GrEStG 1987 §17 Abs1 Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 96/16/0237
Rechtssatz: Für eine analoge Anwendung des § 17 Abs 1 Z 1 GrEStG 1987 im ErbStG ist angesichts der Regelung des § 33 Abs 1 ErbStG kein Raum. Es verbietet sich daher die Annahme einer echten Gesetzeslücke im ErbStG bet... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.06.1997

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