Entscheidungsgründe: I. Der Beschwerdeführer erhielt am 3. Mai 1991 von seinem Vater eine Liegenschaft geschenkt, erwarb im Juli 1991 ein Reihenhaus, veräußerte im April 1992 die geschenkte Liegenschaft und verwendete den Veräußerungserlös zur Bezahlung des Kaufpreises für das Reihenhaus. Er hält die Überlassung der Liegenschaft als "Ausstattung zur Einrichtung eines angemessenen Haushaltes" (§3 Abs5 ErbStG) für schenkungsteuerfrei. Am 11. August 1990 habe er die Ehe geschlossen, d... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktErbStG 1955 §3 Abs5ABGB §1231
Leitsatz: Verletzung im Gleichheitsrecht durch Versagung der
Schenkungssteuerbefreiung für die Überlassung einer Liegenschaft
als Heiratsgut wegen Verkaufs der Liegenschaft und Verwendung des
Erlöses zur Anschaffung einer Ehewohnung; Unterstellung eines
verfassungswidrigen Gesetzesinhalts durch den Ausschluß der Hingabe
bestimmun... mehr lesen...