Index: 21/01 Handelsrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §24 Abs1 litc;HGB §161 Abs1;
Rechtssatz:
Ein Eigentümer bzw. Inhaber von Hausanteilscheinen ist zwar nicht gemäß § 161 Abs 1 HGB Kommanditist der KG, seine Rechtsstellung gleicht jedoch als Mitunternehmer der eines Kommanditisten, wenn er iS des § 24 Abs 1 lit c BAO Treugeber einer Kapitalgesellschaft ist, die ihre Hafteinlage durch Eigenmittel ohn... mehr lesen...