Mit Übergabsvertrag vom 6. Juni 2001 übergaben die Ehegatten Johann und Franziska H. ihrem Sohn, dem Beschwerdeführer, den den Übergebern je zur Hälfte gehörigen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb; auf den übergebenen Liegenschaften befand sich auch ein Wohn- und Wirtschaftsgebäude. Als Gegenleistung wurden ein Übergabspreis von S 600.000,-- sowie verschiedene Wohnungs- und Ausgedingsrechte vereinbart. In Punkt 13. des Übergabsvertrages wurde "für die Gebührenbemessung" festgeste... mehr lesen...
Mit Übergabsvertrag vom 6. Juni 2001 übergaben die Ehegatten Johann und Franziska H. ihrem Sohn, dem Beschwerdeführer, den den Übergebern je zur Hälfte gehörigen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb; auf den übergebenen Liegenschaften befand sich auch ein Wohn- und Wirtschaftsgebäude. Als Gegenleistung wurden ein Übergabspreis von S 600.000,-- sowie verschiedene Wohnungs- und Ausgedingsrechte vereinbart. In Punkt 13. des Übergabsvertrages wurde "für die Gebührenbemessung" festgeste... mehr lesen...
Mit Vereinbarung vom 4. Juli 2001 übergaben die Ehegatten Josef und Friederike E. ihrem Sohn, dem Beschwerdeführer, den den Übergebern je zur Hälfte gehörigen, aus diversen Liegenschaften bestehenden land- und forstwirtschaftlichen Betrieb in G. Als Gegenleistungen wurden verschiedene Wohnungs- und Ausgedingsrechte vereinbart. In Punkt siebentes der Vertragsurkunde wurde festgestellt, dass der Beschwerdeführer bereits Pächter des landwirtschaftlichen Betriebes gewesen sei. Von den Übe... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §15a Abs2 Z1;EStG 1988 §2 Abs3 Z1;EStG 1988 §2 Abs3 Z2;EStG 1988 §2 Abs3 Z3;EStG 1988 §24;
Rechtssatz: Vom Gesetz ist nicht gefordert, dass der Übergeber unmittelbar vor der Übergabe Einkünfte gem § 2 Abs 3 Z 1 bis 3 EStG 1988 erzielt hat. Unter dem Gesichtspunkt des Beschwerdefalles ist davon auszugehen, dass nach ständiger einkommenst... mehr lesen...
Mit Vereinbarung vom 4. Juli 2001 übergaben die Ehegatten Josef und Friederike E. ihrem Sohn, dem Beschwerdeführer, den den Übergebern je zur Hälfte gehörigen, aus diversen Liegenschaften bestehenden land- und forstwirtschaftlichen Betrieb in G. Als Gegenleistungen wurden verschiedene Wohnungs- und Ausgedingsrechte vereinbart. In Punkt siebentes der Vertragsurkunde wurde festgestellt, dass der Beschwerdeführer bereits Pächter des landwirtschaftlichen Betriebes gewesen sei. Von den Übe... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §15a Abs2 Z1;EStG 1988 §2 Abs3 Z1;EStG 1988 §2 Abs3 Z2;EStG 1988 §2 Abs3 Z3;EStG 1988 §24;
Rechtssatz: Vom Gesetz ist nicht gefordert, dass der Übergeber unmittelbar vor der Übergabe Einkünfte gem § 2 Abs 3 Z 1 bis 3 EStG 1988 erzielt hat. Unter dem Gesichtspunkt des Beschwerdefalles ist davon auszugehen, dass nach ständiger einkommenst... mehr lesen...