Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §13 Abs3;ErbStG §30;ErbStG §5;
Rechtssatz: Hat im Fall einer fideikommissarischen Substitution der Vorerbe abweichend von § 613 ABGB infolge letztwilliger Verfügung nur das nackte Eigentum an der Verlassenschaft, während die Nutznießung jemand anderem zusteht, dann ist er zur Stellung eines Antrages nach § 30 Abs 1 ErbStG 1955 berechtigt. Der in der Lehre vertretenen ... mehr lesen...