Entscheidungen zu § 13 Abs. 3 ErbStG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE OGH 1991/11/28 8Ob548/91

Begründung: Dem Vater der Minderjährigen wurde mit Beschluß vom 21.7.1983 - unter Bezugnahme auf die von der Erblasserin angeordnete Nacherbschaft zugunsten der Minderjährigen - der gesamte Nachlaß (insbesondere Liegenschaften und Sparkonten) nach seiner am 22.2.1983 verstorbenen Ziehmutter eingeantwortet. Gleichzeitig wurden die betroffenen Geldinstitute davon in Kenntnis gesetzt, daß der Vorerbe nur über die abreifenden Zinsen von den dort erliegenden Guthaben verfügungsberechti... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 28.11.1991

RS OGH 1991/11/28 1Ob14/73, 8Ob548/91

Norm: ABGB §1042 DErbStG §13 Abs3 ABGB § 1042 heute ABGB § 1042 gültig ab 01.01.1812
Rechtssatz: Hat der Vorerbe die durch die Vorerbschaft veranlaßte Erbschaftsteuer aus eigenen Mitteln und nicht aus jenen der Vorerbschaft bezahlt, besteht ein (hier von der Verlassenschaft des Vorerbe... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 21.03.1973

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