Entscheidungen zu § 10 Abs. 5 ErbStG

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 2000/5/11 97/16/0214

Mit Beschluss des Bezirksgerichts Bad Ischl als Pflegschaftsgericht vom 1. Oktober 1993 wurde Rechtsanwalt Dr. Hans-Peter Neher zum Sachwalter für Josef Karl S bestellt. Der Sachwalter wurde vom Gericht beauftragt, zwei seinem Kuranden gehörende Liegenschaften, EZ 12, Grundbuch Hallstatt, und EZ 158, Grundbuch Obertraun, zu verkaufen. Diesbezügliche Angebote waren bis 9. Dezember 1993 beim Pflegschaftsgericht einzubringen. Die Beschwerdeführerin legte mit Eingabe vom 7. Dezember 1993 ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 11.05.2000

RS Vwgh 2000/5/11 97/16/0214

Index: DE-32 Steuerrecht Deutschland32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §20 Abs4 Z4;ErbStG-D §24 Abbs4 Nr4;ErbStG-D 1974 §10 Abs5 Nr3 impl;
Rechtssatz: Zu den abzugsfähigen Kosten nach § 20 Abs 4 Z 4 ErbStG gehören nicht nur die Gerichtskosten, sondern allfällige Kosten für den eigenen und den gegnerischen Anwalt (Hinweis Dorazil, Kommentar zum Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz/2, 254). Auf das Ergebnis des Pro... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 11.05.2000

RS Vwgh 2000/5/11 97/16/0214

Index: DE-32 Steuerrecht Deutschland32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §20 Abs4 Z4;ErbStG-D §24 Abbs4 Nr4;ErbStG-D 1974 §10 Abs5 Nr3 impl;
Rechtssatz: Schon aus der Verwendung des Wortes "oder" ergibt sich, dass § 20 Abs 4 Z 4 ErbStG zwei Tatbestände erfasst, nämlich die Kosten eines für den Nachlass geführten Rechtsstreites oder die Kosten eines wegen des Erwerbes geführten Rechtsstreites. Kapp unterscheidet im Ko... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 11.05.2000

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