Entscheidungen zu § 1 Abs. 2 ErbStG

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 1991/10/31 90/16/0176

Im Zuge eines gegen die Beschwerdeführerin geführten Finanzstrafverfahrens gab sie am 5. November 1987, als Beschuldigte niederschriftlich vernommen, unter anderem folgendes an:     "Bei meiner Einreise im Jahr 1984 hatte ich Ersparnisse in Höhe von S ....... Seit der Einreise nach Österreich habe (richtig wohl: lebe) ich mit meinem Freund N. E. in einer Lebensgemeinschaft ... Bis zum Jahre 1985 pendelte ich laufend zwischen der BRD und Österreich..." Weiters gab die Beschwerdefüh... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 31.10.1991

RS Vwgh 1991/10/31 90/16/0176

Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §1 Abs2;ErbStG §3;ErbStG §6;
Rechtssatz: Gem § 1 Abs 2 ErbStG gelten, soweit nichts besonderes bestimmt ist, die Vorschriften dieses Gesetzes über den Erwerb von Todes wegen auch für Schenkungen und Zweckzuwendungen. Daher findet der gesamte § 6 ErbStG ohne Einschränkung ua auch für Schenkungen iSd § 3 ErbStG Anwendung. European Case Law Identifier (... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 31.10.1991

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