Norm: EO §382a Abs2FamLAG §8 Abs2FamLAG §8 Abs3
Rechtssatz: Der Grundbetrag der Familienbeihilfe nach § 382a Abs 2 EO ist im Sinne des § 9 Abs 2 FamLAG vom Alter des Kindes abhängig. Entscheidungstexte 8 Ob 552/91 Entscheidungstext OGH 06.06.1991 8 Ob 552/91 4 Ob 508/96 Entscheidungstext OGH 16.01.1996 4 Ob 508/96 Auch; Beisatz:... mehr lesen...
Begründung: Die Mutter der mj. Petra F***** hat im Mai 1989 die Ehewohnung verlassen und ist derzeit unbekannten Aufenthaltes. Am 22.11.1990 beantragte die Minderjährige, ihre Mutter zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von 2.400 S zu verpflichten, weiters stellte sie das Begehren, ihr vorläufigen Unterhalt zu gewähren. Mit rechtskräftigem Beschluß vom 23.11.1990 bewilligte das Erstgericht gemäß § 382 a EO der Minderjährigen vorläufigen Unterhalt in der Höhe von S 1.550 monatlich... mehr lesen...