Die am 6. Oktober 1972 geborene Beschwerdeführerin ist Halbwaise. Sie war mehrere Jahre als Friseurin tätig, konnte diese Tätigkeit aber nach Auftreten von allergischen Reaktionen gegen Arbeitsmittel nicht mehr ausüben. Sie besuchte in der Folge ab September 1994 eine Fachschule für Altendienste und Pflegehilfe. Am 30. Juni 1994 beantragte die Beschwerdeführerin, daß ihr gemäß § 6 Abs. 5 FLAG 1967 für die Zeit ihrer Berufsausbildung ab September 1994 Familienbeihilfe gewährt werde... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht61/01 Familienlastenausgleich
Norm: BAO §2 lita Z1;FamLAG 1967 §26 Abs2;
Rechtssatz: Die bereits der Stammfassung des FamLAG angehörende Bestimmung des § 26 Abs 2 FamLAG betrifft den zivilrechtlichen Anspruch auf Rückforderung von irrtümlich geleisteten Beihilfenzahlungen (Hinweis auf die Gesetzesmaterialien zu dieser Bestimmung, wiedergegeben in Burkert/Hackl/W... mehr lesen...