Entscheidungen zu § artikel1zu2 Abs. 8 LAG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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TE OGH 2006/8/17 10ObS65/06s

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Entscheidung | OGH | 17.08.2006

RS OGH 2006/8/17 10ObS65/06s

Norm: FamLAG §2 Abs1FamLAG §2 Abs8KBGG §2 Abs1 Z1BAO §26
Rechtssatz: Allgemeine Voraussetzung für den Anspruch auf Familienbeihilfe ist nach § 2 Abs 1 FLAG, dass der Anspruchswerber einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet hat. Die Begriffe „Wohnsitz" und „gewöhnlicher Aufenthalt" bei der Beurteilung eines Anspruches nach dem FLAG sind nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (vgl VwGH 30.1.1990, Zl 8... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 17.08.2006

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