Norm: LAG §109 LAG § 109 heute LAG § 109 gültig ab 01.07.2021
Rechtssatz:
Für die Unterscheidung zwischen bäuerlichen Betrieben und Gutsbetrieben ist § 109 LAG auch dann heranzuziehen, wenn es sich um rechtlich relevante Äußerungen handelt, die aus der Zeit vor Wirksamwerden des LAG ... mehr lesen...