Entscheidungen zu § 22a Abs. 4 ADBG 2007

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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RS OGH 2014/10/1 15Os105/14a

Norm: ADBG 2007 §22a Abs4 Z2
Rechtssatz: Die angenommene Qualifikation nach § 22a Abs 4 Z 2 ADBG 2007 setzt ? neben der konstatierten Absicht, sich durch die wiederkehrende Begehung eine fortlaufende Einnahme zu verschaffen ? auch Feststellungen voraus, dass der Angeklagte innerhalb der letzten zwölf Monate „vor der Tat zumindest drei solche Taten“ begangen hat, wobei es ? anders als nach §§ 198 Abs 2, 39 StGB und § 28a Abs 2 Z 1 SMG ? auf eine... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 01.10.2014

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