Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom 16.01.2018 erklärte die Schienen-Control Kommission als nunmehr belangte Behörde gemäß § 74 Abs 1 Z 4 - 6 Eisenbahngesetz, BGBl. 60/1957 idF BGBl. I 137/2015 (im Folgenden: EisbG), einzelne Bestimmungen in den Schienennetz-Nutzungsbedingungen 2018 für unwirksam (Spruchpunkt I.1.), nämlich 1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom 16.01.2018 erklärte die Schienen-Control Kommi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Das gegenständliche Verfahren steht im Zusammenhang mit folgenden vorangegangenen Verfahren: In den Jahren 2012 und 2013 hatte die Schienen-Control Kommission zahlreiche wettbewerbsaufsichtsbehördliche Verfahren eingeleitet, die zunächst den Muster-Infrastrukturnutzungsvertrag der Beschwerdeführerin und dann die mit den einzelnen Eisenbahnverkehrsunternehmen abgeschlossenen Infrastrukturnutzungsverträge z... mehr lesen...