Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit dem angefochtenen Bescheid ordnete die belangte Behörde u.a. gemäß § 48 Abs. 1 Z 2 Eisenbahngesetz, BGBl. 60/1957 idF BGBl. I 137/2015 (im Folgenden: EisbG), die Auflassung der Eisenbahnkreuzung in km 69,640 mit einem öffentlichen Interessentenweg im Gemeindegebiet der Beschwerdeführerin an. Ferner wurde der mitbeteiligten Partei die Tragung der Kosten für die im Zusammenhang mit der Auflassung der Eisenbahnkreuzu... mehr lesen...