Entscheidungen zu § 47 Abs. 1 BMSVG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-2 von 2

RS OGH 2008/5/27 8ObA31/08d, 9ObA10/16k

Norm: BMSVG §47 Abs1
Rechtssatz: Nach dem Regelungszweck des § 47 Abs 1 BMSVG soll auch der Übertritt in das System „Abfertigung neu" erst ab einem Zeitpunkt gelten, zu dem auch neu begründete Arbeitsverhältnisse diesem Regime unterstellt werden. Die Auffassung, dass vor dem 1.1.2003 geschlossene Vereinbarungen allein deswegen als (absolut) nichtig zu qualifizieren seien, entbehrt damit einer vom Gesetzeswortlaut des § 47 Abs 1 BMSVG getragenen... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 27.05.2008

TE OGH 2008/5/27 8ObA31/08d

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Entscheidung | OGH | 27.05.2008

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