Norm: BMSVG §47 Abs1
Rechtssatz: Nach dem Regelungszweck des § 47 Abs 1 BMSVG soll auch der Übertritt in das System „Abfertigung neu" erst ab einem Zeitpunkt gelten, zu dem auch neu begründete Arbeitsverhältnisse diesem Regime unterstellt werden. Die Auffassung, dass vor dem 1.1.2003 geschlossene Vereinbarungen allein deswegen als (absolut) nichtig zu qualifizieren seien, entbehrt damit einer vom Gesetzeswortlaut des § 47 Abs 1 BMSVG getragenen... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war vom 26. 6. 2000 bis 30. 11. 2005 bei der beklagten Partei als Arbeiter beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis endete am 30. 11. 2005 durch Arbeitgeberkündigung, da dem Kläger die Invaliditätspension zuerkannt wurde. Am 19. 12. 2002 schloss der Kläger mit der beklagten Partei eine schriftliche Vereinbarung gemäß § 47 Abs 3 BMVG (nunmehr [BGBl I 2007/102]: BMSVG) mit folgendem wesentlichen Inhalt: Am 19. 12. 2002 schloss der Kläger mit der beklagten Partei eine... mehr lesen...