Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 12.08.2024 sprach die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (im Folgenden: BVAEB, belangte Behörde) aus, dass der Vorfall vom 16.07.2024 gemäß §§ 90 f Beamten- Kranken- und Unfallversicherungsgesetz (B-KUVG) nicht als Dienstunfall anerkannt werde. Leistungen gemäß §§ 88 ff B-KUVG werden nicht gewährt. Begründend führte die belangte Behörde aus, dass der nunmehri... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 08.08.2019 sprach die (damalige) Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (BVA) aus, die Gewährung von Leistungen aus der Unfallversicherung (§§ 88 ff Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz - B-KUVG) an den Beschwerdeführer aus Anlass seiner Lungenerkrankung werde mangels Vorliegens einer Berufskrankheit abgelehnt. Begründend führte die BVA aus, der Beschwerdeführer leide zwar an ... mehr lesen...