Norm: ASVG §137 Abs1ASVG §154 Abs1B-KUVG §65
Rechtssatz: Die Betriebsmittel eines Hilfsmittels können nicht unter den Begriff des Hilfsmittel selbst subsumiert werden, dies auch nicht über den Umweg der "Funktionsfähigkeit" beziehungsweise der "Instandsetzung" des Hilfsmittels. Batterien für Hörgeräte gelten als Betriebsmittel, für die von den Krankenversicherungsträgern keine Kosten zu übernehmen sind. Weder B-KUVG noch die Satzung 1995 oder d... mehr lesen...
Norm: ASVG §137 Abs1ASVG §154 Abs1B-KUVG §65
Rechtssatz: Die Unterscheidung zwischen Heilbehelfen (§ 137 Abs 1 ASVG) und Hilfsmitteln (§ 154 Abs 1 ASVG) ist danach zu treffen, ob der Behelf (im konkreten Anwendungsfall) dem Heilungszweck dient ("Heilbehelf") oder ob er erst nach Abschluss des Heilungsprozesses (als "Hilfsmittel") zum Einsatz kommt. Entscheidungstexte 10 ObS 320/97z Ents... mehr lesen...
Norm: ASVG §154B-KUVG §65
Rechtssatz: Hörgeräte sind Hilfsmittel im Sinne des § 154 ASVG. Entscheidungstexte 4 Ob 4/95 Entscheidungstext OGH 31.01.1995 4 Ob 4/95 10 ObS 236/99z Entscheidungstext OGH 06.06.2000 10 ObS 236/99z Beisatz: Der Versicherte hat für Aufwendungen, um das Gerät im gebrauchsfähigen Zustand zu erhalten, selb... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Bescheid vom 26.9.1988 lehnte die beklagte Partei den Antrag des Klägers auf Übernahme der über den satzungsgemäßen Zuschuß von 5.000 S hinausgehenden Kosten für die für seinen am 24.7.1968 geborenen Sohn Hermann verordnete notwendige Lenox-Hill-Orthese (OUS-Apparat, Pos 512) unter Berufung auf die §§ 137 und 154 ASVG iVm den §§ 30 und 39 ihrer Satzung ab. Mit der dagegen rechtzeitig erhobenen Klage begehrte der Kläger, die beklagte Partei zu verpflichten,... mehr lesen...
Norm: ASVG §133 Abs1 Z3ASVG §137B-KUVG §62 Abs1 Z3B-KUVG §65BSVG §83 Abs1 Z3BSVG §87GSVG §90 Abs1 litaGSVG §93
Rechtssatz: Bei einer Lenox-Hill-Orthese (OUS-Apparat) zur Nachbehandlung eines operierten Kniegelenkes handelt es sich um einen Heilbehelf. Entscheidungstexte 10 ObS 286/90 Entscheidungstext OGH 20.11.1990 10 ObS 286/90 Veröff: SSV-NF 4/146 ... mehr lesen...