Norm: ASVG §49 ASVG §176 ASVG §182 B-KUVG ASVG § 49 heute ASVG § 49 gültig ab 01.01.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2024 ASVG § 49 gültig von 01.07.2024 bis 31.12.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 46/2024 ASVG § 49 gültig von 01... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht hat das auf Ersatz von Kosten für in Anspruch genommene Thermalbäder und von Fahrtkosten gerichtete Klagebegehren zum Teil zurückgewiesen und zum Teil abgewiesen. Gegen diese Entscheidung erhob der Kläger Berufung aus den Berufungsgründen der Nichtigkeit, der Aktenwidrigkeit, der unrichtigen und unvollständigen Tatsachenfeststellung und Beweiswürdigung sowie der unrichtigen rechtlichen Beurteilung. Das Berufungsgericht wies die Berufung wegen Vorliegens... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht hat das auf Ersatz von Kosten für in Anspruch genommene Thermalbäder und von Fahrtkosten gerichtete Klagebegehren zum Teil zurückgewiesen und zum Teil abgewiesen. Gegen diese Entscheidung erhob die Klägerin Berufung aus den Berufungsgründen der Nichtigkeit, der Aktenwidrigkeit, der unrichtigen und unvollständigen Tatsachenfeststellung und Beweiswürdigung sowie der unrichtigen rechtlichen Beurteilung. Das Berufungsgericht wies die Berufung wegen Vorliege... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Erstkläger leidet an einer chronischen Lumbo-Ischialgie. Auf Grund der bereits zweimal aufgetretenen Gastrointestinalblutungen darf er keine Antirheumatika einnehmen. Ist sein Krankheitszustand akut, lässt sich eine physikalische Behandlung nicht durchführen, weil sich die vorhandenen Schmerzen hiedurch noch verschlechtern würden. Antirheumatika, Salben und Einreibungen sind beim Erstkläger nahezu wirkungslos. Aus diesem Grunde wurden ihm von einem Fac... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 9.9.1968 geborene Klägerin leidet seit Geburt an einer endogenen Neurodermitis, die großflächig an verschiedenen Körperteilen eine Rötung und Verdickung der Haut und eine vergröberte Hautstruktur hervorruft. Im Zuge der ständigen ärztlichen Behandlung wurden die üblichen schulmedizinischen Heilmittel, zB cortisonhältige Präparate und im Apothekenhandel übliche Salben, ohne nachhaltigen Heilungserfolg angewendet. Seit dem Jahr 1989 verwendet die Kläg... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger leidet an einem Nierenzellkarzinom, dessen Behandlung mit Interferon (Roferon) zufolge Auftretens unerträglicher Nebenwirkungen nicht den gewünschten Erfolg erbrachte, sondern sich sein Zustand vielmehr lebensbedrohlich verschlechterte. In dieser Situation begann er mit einer sogenannten Ukraintherapie, wodurch sein lebensbedrohlicher Zustand tatsächlich behoben und ihm eine erhöhte Lebensqualität vermittelt wurde. Das Medikament wurde dem Kläger von ein... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Resch als Vorsitzenden, die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Mag. Engelmaier und Dr. Angst als weitere Richter und die fachkundigen Laienrichter Dr. Anton Haschka (Arbeitgeber) und Johann Sallmutter (Arbeitnehmer) in der Sozialrechtssache der klagenden Partei Dr. Diether H*****, vertreten durch Dr. Hans Schwarz, Rechtsanwalt in ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Bescheid vom 21. Dezember 1988 wies die beklagte Partei den Antrag der Klägerin auf Erstattung der Kosten für die von ihr für ihre Kinder Manuela und Andrea angekauften Kosmetikartikel ("G***-Aufbaucremen") ab, weil es sich dabei weder um Heilmittel, noch um Hilfsmittel iS der §§ 136 und 154 ASVG, sondern um Kosmetikartikel handle, deren Beistellung nicht zum Aufgabenkreis der gesetzlichen Krankenversicherung zähle. Mit Bescheid vom 21. Dezember 1988 wi... mehr lesen...
Norm: ASVG §136 B-KUVG §64 BSVG §86 Abs1 GSVG §92 Abs2 ASVG § 136 heute ASVG § 136 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 20/2025 ASVG § 136 gültig von 20.07.2024 bis 31.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 106/2024 ASVG § ... mehr lesen...
Norm: ASVG §136 B-KUVG §64 BSVG §86 Abs1 GSVG §92 Abs2 ASVG § 136 heute ASVG § 136 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 20/2025 ASVG § 136 gültig von 20.07.2024 bis 31.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 106/2024 ASVG § ... mehr lesen...
Norm: ASVG §136 B-KUVG §64 ASVG § 136 heute ASVG § 136 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 20/2025 ASVG § 136 gültig von 20.07.2024 bis 31.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 106/2024 ASVG § 136 gültig von 01.01.2024 bi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Bescheid vom 28. Jänner 1988 lehnte die beklagte Partei den Antrag des Klägers vom 27. Jänner 1988 auf Bewilligung von A***-Feuchtpulver OP I und A***-Schaum OP III für seine Ehegattin, Katharina W***, ab, weil die Voraussetzungen nach § 62 Abs. 2 und § 64 B-KUVG iVm Punkt 34 Abs. 1 der geltenden Krankenordnung sowie nach den vom Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger (HV) erstellten und vom BMS genehmigten Richtlinien über die ökon... mehr lesen...