Begründung: Die Klägerin leidet an Transsexualität und wurde zwischenzeitlich einer operativen Geschlechtsumwandlung (mit genitalveränderndem Eingriff) zur Frau unterzogen. In der Zeit vom 9.5.1989 bis 21.7.1993 wendete sie für psychotherapeutische Behandlungen insgesamt S 92.950 an Behandlungskosten auf (zur Aufschlüsselung verwies das Erstgericht zwar auf die Aufstellung Beilage D und erhob diese "ausdrücklich zur gerichtlichen Feststellung", schloß diese Urkunde allerdings... mehr lesen...
Norm: ASVG §133BSVG §83B-KUVG §62GSVG §90
Rechtssatz: "Ärztliche Hilfe" muß als Maßnahme der Krankenbehandlung zur Wiederherstellung der Gesundheit, Arbeitsfähigkeit oder Selbsthilfefähigkeit (im Sinne des § 133 Abs 2 ASVG) grundsätzlich eine Leistung bleiben, die wesentlich durch Anwendung medizinisch-wissenschaftlicher Erkenntnisse bestimmt wird. Entscheidungstexte 10 ObS 2303/96s Entsc... mehr lesen...