Norm: B-KUVG §108 Abs1 B-KUVG § 108 heute B-KUVG § 108 gültig ab 01.08.2001 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 102/2001 B-KUVG § 108 gültig von 01.01.1999 bis 31.07.2001 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 142/1998 B-KUVG § 108 gültig von 01.08.1996... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger stürzte am 9. 2. 1999 in Ausübung des Dienstsportes beim Aufwärmen durch ein Circletraining vom Sprungbock und zog sich dabei eine Prellung der Lendenwirbelsäule zu. Die beklagte Partei sprach mit Bescheid vom 12. 4. 2000 aus, dass die aus Anlass des Dienstunfalles vom 9. 2. 1999 als Gesamtvergütung im Ausmaß von zuletzt 20 vH der Vollrente bis 30. 11. 1999 gewährte vorläufige Versehrtenrente nicht weitergewährt werde, weil die durch die Unfal... mehr lesen...