Entscheidungen zu § 8 Abs. 3 WaffG

Unabhängige Verwaltungssenate

2 Dokumente

Entscheidungen 1-2 von 2

TE UVS Steiermark 1995/11/16 20.3-8

I. 1. In der Beschwerde vom 13. Juni 1995 wird - soweit nicht der gemäß § 67 c Abs 2 Z 3 AVG angeführte Sachverhalt beschrieben wird - nachfolgendes vorgebracht: 2.) Beschwerdelegitimation: a) Der Schußwaffengebrauch gegen die Beschwerdeführer erfolgte am 12.5.1995, die 6-wöchige Beschwerdefrist ist daher gewahrt. b) Die Beschwerdelegitimation ergibt sich daraus, daß die Beschwerdeführer durch Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt in verfassungsgesetzlich... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 16.11.1995

RS UVS Steiermark 1995/11/16 20.3-8

Rechtssatz: Ein lebensgefährdender Waffengebrauch im Sinne des § 7 Z 1 und Z 3 WaffGG liegt vor, wenn in der Dunkelheit auf ein mit Insassen fahrendes Fahrzeug geschossen wird. Der Waffengebrauch ist nicht im Sinne des § 8 Abs 1 WaffG deutlich wahrnehmbar angedroht, wenn zwei in Zivil gekleidete Sicherheitswachebeamte in der Dunkelheit auf einer Hofzufahrtsstraße mit ihren Dienstwaffen im Anschlag und einem Dienstkraftfahrzeug mit Deckkennzeichen ausschließlich die Worte -Halt - Polizei- r... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 16.11.1995

Entscheidungen 1-2 von 2

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten