IM NAMEN DER REPUBLIK Das Verwaltungsgericht Wien hat durch den Richter Dr. Schmid über die Beschwerde des Herrn Heinz M vom 10.02.2014 gegen den Bescheid der Landespolizeidirektion Wien - Referat für Waffen- und Veranstaltungsangelegenheiten, Zl. III-W-5362/AB/83, vom 22.01.2014, betreffend Entziehung des Waffenpasses nach dem WaffG, zu Recht erkannt: I. Gemäß § 28 Absatz 1 und 2 VwGVG wird der Beschwerde stattgegeben und der Bescheid behoben. römisch eins. Gemäß Paragrap... mehr lesen...