IM NAMEN DER REPUBLIK Das Verwaltungsgericht Wien hat durch seine Richterin Mag. Linkenhöller über A) die Beschwerde des Herrn J. S. gegen den Bescheid der Landespolizeidirektion Wien - Büro für Waffen- und Veranstaltungsangelegenheiten, vom 28.12.2012, Zahl: III-W 13418/AB/81, mit welchem gemäß § 25 Abs. 3 iVm § 8 Abs. 1 und Abs. 3 und Abs. 5 des Waffengesetzes 1996, BGBl. I Nr. 12 der Waffenpass Nr.... entzogen wurde, nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung ... mehr lesen...