Gründe: Mit dem - auch unbekämpft gebliebene Verurteilungen anderer Angeklagten sowie rechtskräftige Teilfreisprüche enthaltenden - angefochtenen Urteil wurde der 23-jährige Karl M*** (zu I/2) "des teils vollendeten und teils versuchten Verbrechens des gewerbsmäßigen schweren Diebstahls und Diebstahls durch Einbruch im Rückfall" (richtig: des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten gewerbsmäßigen schweren Diebstahls durch Einbruch) nach §§ 127, 128 Abs. 1 Z 4, 129 Z 1 ... mehr lesen...