Entscheidungen zu § 37 Abs. 1 WaffG

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE UVS Niederösterreich 1994/01/12 Senat-AM-92-074

Mit dem angefochtenen Bescheid wurde gemäß §17 Abs3 VStG iVm §39 Abs1 Waffengesetz 1986 die gegen Beschlagnahmebestätigung Nr ******/13 des GP xx vom 16.9.1992 vorläufig beschlagnahmte Schußwaffe "Winchester Big Bore 4XTR-375 WIN, mit der Nummer BB 043103, für verfallen erklärt.   Der Berufungswerber hat gegen diesen Bescheid fristgerecht berufen und dabei im wesentlichen folgendes vorgebracht: Aus dem gesamten Akteninhalt ergäbe sich, daß die gegenständliche Waffe zum Vorfallszeitpunkt ni... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 12.01.1994

RS UVS Niederösterreich 1994/01/12 Senat-AM-92-074

Rechtssatz: Auch schon das Übergeben einer Waffe zum bloß kurzfristigen Hantieren muß als Überlassen beurteilt werden. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Niederösterreich | 12.01.1994

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