IM NAMEN DER REPUBLIK Das Verwaltungsgericht Wien hat durch seinen Richter Dr. Frank über die Beschwerde des Herrn R. K., vertreten durch Rechtsanwalt, gegen den Bescheid der Landespolizeidirektion Wien, SVA 4. Referat Waffen- und Veranstaltungsangelegenheiten, vom 28.6.2016, Zl. W-RWV/2500/2014, betreffend Abweisung des Antrages auf Ausstellung eines Waffenpasses gemäß § 21 Abs 2 WaffG, zu Recht erkannt: Das Verwaltungsgericht Wien hat durch seinen Richter Dr. Frank über die Besch... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Verwaltungsgericht Wien hat durch seine Richterin Mag. Linkenhöller über die Beschwerde des Herrn I. gegen den Bescheid Landespolizeidirektion Wien - Büro für Waffen- und Veranstaltungsangelegenheiten, vom 18.02.2014, Zl.: W-RWV/5794/2013, mit welchem der Antrag auf Ausstellung eines Waffenpasses gem. § 21 Abs. 2 des Waffengesetzes 1996, BGBl. I Nr. 12 abgewiesen wurde, nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung, Das Verwaltungsgericht W... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Verwaltungsgericht Wien hat durch seine Richterin Mag. Hornschall über die Beschwerde des Herrn Dr. M. gegen den Bescheid der Landespolizeidirektion Wien - Büro für Waffen- und Veranstaltungsangelegenheiten, vom 12.09.2013, Zl. W-RWV 1776/2013, mit welchem der Antrag vom 05.04.2013 auf Ausstellung eines Waffenpasses gemäß § 21 Abs. 2 Waffengesetzes abgewiesen wurde, nach Durchführung einer öffentlich mündlichen Verhandlung Das Verwaltungsgericht Wien... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 03.07.2014 Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG §21 Abs2 WaffG § 21 heute WaffG § 21 gültig ab 28.04.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 56/2025 WaffG § 21 gültig von 01.01.2022 bis 27.04.20... mehr lesen...