IM NAMEN DER REPUBLIK Das Verwaltungsgericht Wien hat durch seinen Richter Dr. Frank über die Beschwerde des Herrn H. R., vertreten durch Rechtsanwalt, gegen den Bescheid der Landespolizeidirektion Wien, SVA 4, Referat Waffen- und Veranstaltungsangelegenheiten, vom 13.5.2015, Zl. III-W-2856/AB/82, betreffend Abweisung des Antrages auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung zum Erwerb und Besitz einer Schusswaffe der Kategorie A, zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird Folge gegebe... mehr lesen...