Entscheidungen zu § 13 Abs. 2 WaffG

Unabhängige Verwaltungssenate

1 Dokument

Entscheidungen 1-1 von 1

RS UVS Oberösterreich 2007/02/26 VwSen-420491/16/Gf/Mu/Ga

Rechtssatz: Gemäß § 13 Abs.1 Z1, des Waffengesetzes, BGBl.I Nr.12/1997, zuletzt geändert durch BGBl.I Nr.136/2004 (im Folgenden: WaffG) - der nach § 45 Z3 WaffG auch auf Schusswaffen, die durch Luftdruck oder unter Verwendung von Kohlensäure entstandenen Gasdruck (CO2-Waffen) angetrieben werden, sofern das Kaliber nicht 6 mm oder mehr beträgt, anzuwenden ist -, sind Organe der öffentlichen Aufsicht bei Gefahr im Verzug ermächtigt, Waffen und Munition sicherzustellen, wenn sie Grund zur Ann... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 26.02.2007

Entscheidungen 1-1 von 1

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten