BESCHEID Die Datenschutzkommission hat unter dem Vorsitz von Dr. MAIER und in Anwesenheit der Mitglieder Mag. HUTTERER, Dr. KLEISER und Dr. SOUHRADA-KIRCHMAYER sowie des Schriftführers Mag. SUDA in ihrer Sitzung vom 18. Mai 2000 folgenden Beschluß gefaßt: Spruch: Die Beschwerde des N (Beschwerdeführer) aus R gegen die Sicherheitsdirektion für das Bundesland Vorarlberg (belangtes Organ) wegen Verletzung seines Grundrechts auf Datenschutz gemäß § 1 Abs. 1 Datens... mehr lesen...