IM NAMEN DER REPUBLIK Das Verwaltungsgericht Wien hat durch den Richter Dr. Schmid über die Beschwerde des Herrn P., vertreten durch Frau RA, vom 20.3.2014 gegen den Bescheid der Landespolizeidirektion Wien - Büro für Waffen- und Veranstaltungsangelegenheiten, Zl. III-W-4293/AB/04, vom 6.2.2014 betreffend Abweisung des Antrages auf Ausstellung einer Waffenbesitzkarte nach dem WaffG zu Recht e r k a n n t: I. D ie Beschwerde wird abgewiesen . römisch eins. Die Beschwerde wi... mehr lesen...