Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Am 07.08.2014 übermittelte der nunmehrige Beschwerdeführer (im Folgenden BF) als Inhaber der XXXX GmbH dem Bundesministerium für Inneres (BMI) ein E-Mail mit dem Ersuchen um rechtliche Beurteilung eines Signalgewehres. Aus den angeschlossenen Unterlagen ergab sich folgender Sachverhalt: 1. Am 07.08.2014 übermittelte der nunmehrige Beschwerdeführer (im Folgenden BF) als Inhaber der römisch 40 GmbH dem Bund... mehr lesen...