Norm: WaffG §1 Abs3 WaffG § 1 heute WaffG § 1 gültig ab 01.07.1997
Rechtssatz:
Wesentliche Teile von Schußwaffen oder Munition stehen fertigen Schußwaffen oder fertiger Munition gleich.
Entscheidungstexte 5 Os 293/51 Entschei... mehr lesen...