Entscheidungen zu § 99e BWG

Bundesverwaltungsgericht

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Entscheidungen 1-11 von 11

TE Bvwg Erkenntnis 2020/7/8 W172 2152614-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Im Zeitraum vom 16.06.2014 bis 27.06.2014 führte die Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden auch: „FMA“) beim Kreditinstitut XXXX (im Folgenden auch: „Bank-B“), der beschwerdeführenden Partei in diesem Verfahren, eine Vor-Ort-Prüfung gemäß § 70 Abs. 1 Z 3 i.V.m. § 3 Abs. 9 BWG durch. Am 26.02.2015 wurde über diese Vor-Ort-Prüfung ein Bericht erstattet (ON 01; im Folgenden sind mit der Angabe von „ON“ Teile des FMA-Aktes gemeint). ... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 08.07.2020

TE Bvwg Erkenntnis 2020/1/23 W276 2219786-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Das gegenständlich angefochtene Straferkenntnis der Finanzmarktaufsicht (belangte Behörde, kurz "belBeh" oder "FMA") vom 10.04.2019 zu XXXX wendet sich gegen die XXXX als Beschuldigte (beschwerdeführende Partei, kurz "bfP"). Der
Spruch: dieses Straferkenntnisses lautet wie folgt: "Die XXXX ein konzessioniertes Kreditinstitut mit Geschäftsanschrift XXXX , hat als juristische Person folgenden Verstoß zu verantworten: Die XXXX verfügte im Zei... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 23.01.2020

TE Bvwg Erkenntnis 2019/10/24 W172 2184033-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Die Prüfabteilung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden auch "FMA") führte im Zeitraum vom 16.03.2015 bis 27.03.2015 bei der Rechtsvorgängerin der XXXX , der Beschwerdeführerin (im Folgenden auch: "BF" bzw. "X-SE"), der XXXX AG (im Folgenden auch: "Z-AG"), eine Vor-Ort-Prüfung gemäß § 3 Abs. 9 BWG durch, über den sie dann einen Prüfbericht, datiert mit 30.07.2015, erstellte (ON 02; im Folgenden sind mit der Angabe von "ON" Teile des FM... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 24.10.2019

TE Bvwg Erkenntnis 2019/8/30 W107 2196658-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Das gegenständlich angefochtene Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: belangte Behörde) vom 24.04.2018 wendet sich gegen die XXXX , nunmehr: XXXX (im Folgenden: beschwerdeführende Partei) als Beschuldigte und enthält folgenden
Spruch: (wörtlich): "Die XXXX (in der Folge: XXXX ) ist ein konzessioniertes Kreditinstitut gemäß § 1 Abs 1 Bankwesengesetz (BWG) mit der Geschäftsanschrift XXXX Im Hinblick auf die in § 99d B... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 30.08.2019

TE Bvwg Erkenntnis 2019/8/26 W172 2197394-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit Aufforderungen der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden auch: "FMA") zur Rechtfertigung vom 07.12.2016 (hinsichtlich Spruchpunkt I. - ON 12; im Folgenden sind mit der Angabe von "ON" Teile des FMA-Aktes gemeint) wurde gegen den Beschwerdeführer ein Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet und mit Aufforderung zur Rechtfertigung vom 30.01.2018 (hinsichtlich Spruchpunkt II. - ON 63) auf weitere Tatvorwürfe ausgedehnt. Der Beschwerdefüh... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 26.08.2019

TE Bvwg Erkenntnis 2019/8/13 W210 2194720-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Das gegenständlich angefochtene Straferkenntnis der Finanzmarktaufsicht (im Folgenden: belangte Behörde) vom 13.03.2018 wendet sich gegen die XXXX (im Folgenden: beschwerdeführende Partei). Der
Spruch: dieses Straferkenntnisses lautet wie folgt: "Die XXXX (nachfolgend: " XXXX "), ein konzessioniertes Kreditunternehmen mit Geschäftsanschrift XXXX , hat als juristische Person folgende Gesetzesverstöße zu verantworten: I. Die XXXX hat es ... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 13.08.2019

TE Bvwg Erkenntnis 2019/7/30 W210 2162676-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Das gegenständlich angefochtene Straferkenntnis der Finanzmarktaufsicht (im Folgenden: belangte Behörde) vom 05.05.2017 wendet sich gegen die XXXX (im Folgenden: beschwerdeführenden Partei). Der
Spruch: dieses Straferkenntnisses lautet wie folgt: "Die XXXX (in der Folge: XXXX, FN XXXX ) ist ein konzessioniertes Kreditinstitut gemäß § 1 Abs. 1 Bankwesengesetz (BWG) mit der Geschäftsanschrift XXXX . Im Hinblick auf die in § 99d BWG vorge... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 30.07.2019

TE Bvwg Erkenntnis 2018/12/19 W107 2145121-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Das Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: "FMA" oder "belangte Behörde") vom 16.12.2016 richtet sich gegen die XXXX (im Folgenden: "Beschwerdeführerin" oder "haftungspflichtige Gesellschaft") als Beschuldigte und enthält folgenden
Spruch: "Die XXXX ist ein konzessioniertes Kreditinstitut gemäß § 1 Abs. 1 Bankwesengesetz (BWG) mit der Geschäftsanschrift XXXX , mit einer Konzession unter anderem für das Einlagenges... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 19.12.2018

TE Bvwg Erkenntnis 2018/12/19 W107 2145125-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Das Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: "FMA" oder "belangte Behörde") vom 16.12.2016 richtet sich gegen XXXX (im Folgenden: "Beschwerdeführerin") als Beschuldigte und enthält folgenden
Spruch: "I. Die XXXX ist ein konzessioniertes Kreditinstitut gemäß § 1 Abs. 1 Bankwesengesetz (BWG) mit der Geschäftsanschrift XXXX , mit einer Konzession unter anderem für das Einlagengeschäft und das Kreditgeschäft. Weiters ... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 19.12.2018

TE Bvwg Erkenntnis 2018/12/19 W107 2145127-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Das Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: "FMA" oder "belangte Behörde") vom 16.12.2016 richtet sich gegen XXXX (im Folgenden: "Beschwerdeführerin") als Beschuldigte und enthält folgenden
Spruch: "I. Die XXXX ist ein konzessioniertes Kreditinstitut gemäß § 1 Abs. 1 Bankwesengesetz (BWG) mit der Geschäftsanschrift XXXX , mit einer Konzession unter anderem für das Einlagengeschäft und das Kreditgeschäft. Weiters ... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 19.12.2018

TE Bvwg Erkenntnis 2018/4/30 W148 2162211-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die vorliegende Beschwerde von XXXX richtet sich gegen das Straferkenntnis der FMA vom 21.04.2017, dessen
Spruch: lautet: "Sehr geehrter Herr XXXX! Sie sind seit 01.05.2005 Vorstand der XXXX, eines konzessionierten Kreditinstitutes mit Sitz in XXXX und seit 02.12.2013 als verantwortlicher Beauftragter gemäß § 9 Abs. 2 VStG für sämtliche Verwaltungsstrafverfahren bestellt. Sie haben in dieser Funktion zu verantworten, dass die XXXX AG... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 30.04.2018

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