Entscheidungsgründe:  I. Verfahrensgang: 1. Das gegenständlich angefochtene Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: belangte Behörde) vom 24.04.2018 wendet sich gegen die XXXX , nunmehr:  XXXX (im Folgenden: beschwerdeführende Partei) als Beschuldigte und enthält folgenden 
Spruch:  (wörtlich): "Die  XXXX (in der Folge: XXXX ) ist ein konzessioniertes Kreditinstitut gemäß § 1 Abs 1 Bankwesengesetz (BWG) mit der Geschäftsanschrift  XXXX Im Hinblick auf die in § 99d B...                    mehr lesen...                
                    
                    Begründung:    I. Verfahrensgang:   1. Das gegenständlich angefochtene Straferkenntnis der Finanzmarktaufsicht Österreich (im Folgenden: belangte Behörde) vom 24.04.2018 wendet sich gegen die XXXX (im Folgenden: beschwerdeführende Partei). Der 
Spruch:  dieses Straferkenntnisses lautet wie folgt:   "Die XXXX (in der Folge: XXXXXXXX ist ein konzessioniertes Kreditinstitut gemäß § 1 Abs 1 Bankwesengesetz (BWG) mit der Geschäftsanschrift XXXX.   Im Hinblick auf die in § 99d BWG vorgesehene M...                    mehr lesen...                
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Straferkenntnis der Österreichischen Finanzmarktaufsicht (FMA; in Folge: belangte Behörde) vom 24.04.2018, Zl. XXXX , welches sich gegen die XXXX als Beschuldigte richtet, wurde über diese wegen Verletzung von Bestimmungen der Rechtsvorschriften der §§ 39 Abs. 2 iVm Abs. 2b Z 5 BWG iVm 11 Abs. 2 KI-RMV iVm 98 Abs. 5 Z 4 BWG iVm 99d BWG eine Geldstrafe in Höhe von EUR 71.500,- verhängt. 2. Mit Schriftsatz vom 24.05.2018, bei d... mehr lesen...
                    
                    Entscheidungsgründe:    I. Verfahrensgang   1. Das Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: "FMA" oder "belangte Behörde") vom 24.04.2018 richtet sich gegen XXXX (im Folgenden: "Beschwerdeführer", auch "BF1") als Beschuldigten und enthält folgenden 
Spruch:    "Sehr geehrter Herr XXXX !   Sie waren von 25.03.1999 bis 11.12.2015 Vorstand der XXXX , in der Folge XXXX oder Kreditinstitut), ein konzessioniertes Kreditinstitut gemäß § 1 Abs. 1 Bankwesengesetz (BWG) mit d...                    mehr lesen...                
                    
                    Entscheidungsgründe:    I. Verfahrensgang:   1. Das Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: "FMA" oder "belangte Behörde") vom 24.04.2018, GZ: XXXX , richtet sich gegen XXXX (im Folgenden: "Beschwerdeführer", auch "BF2") als Beschuldigten und enthält folgenden 
Spruch:    "Sehr geehrter Herr XXXX !   Sie waren von 28.12.2007 bis 25.10.2015 Vorstand der XXXX , in der Folge XXXX oder Kreditinstitut), ein konzessioniertes Kreditinstitut gemäß § 1 Abs. 1 Bankwesengeset...                    mehr lesen...