Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: I.1. Mit dem hier angefochtenen Bescheid wies die Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: FMA) die von der Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) gestellten Anträge auf Bekanntgabe des Aktenzeichens und Akteneinsicht im Verfahren zur erfolgten Untersagung des Geschäftsbetriebs einer Bank (Spruchpunkt I. lit. a), Bekanntgabe der eingesetzten Aufsichtsperson samt Kontaktdaten zu dieser (Spruchpunkt I. lit. b), Bekanntgabe der Aktenzeichen und A... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Beschwerdeinhalt römisch eins. Verfahrensgang und Beschwerdeinhalt 1. Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (in Folge: FMA) hat der Antragstellerin (in Folge: AS) mit Bescheid vom 24.07.2015, GZ XXXX, der AS nachweislich am selben Tag zugestellt, gemäß § 70 Abs. 4 Z 1 BWG iVm § 5 Abs. 1 Z 7 BWG unter Androhung einer Geldstrafe in Höhe von EUR 15.000 aufgetragen, den rechtmäßigen Zustand längstens binnen drei Monaten ab Zustellung dieses Besc... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Beschwerdeinhalt römisch eins. Verfahrensgang und Beschwerdeinhalt I.1. Mit Bescheid vom 24.10.2014, GZ FMA-BV27 1007/0012-INV/2014, der antragstellenden Gesellschaft (in Folge: die AS) nachweislich zugestellt am 29.10.2014, hat die Finanzmarktaufsichtsbehörde (in Folge: FMA) der AS die Zahlung von Zinsen gemäß § 43 Abs.1 Z 2 BMSVG in Höhe von EUR 1.697.260,27 aufgetragen. Der
Spruch: des angefochtenen Bescheides lautet: römisch eins.1.... mehr lesen...