Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (in der Folge: belangte Behörde der FMA) hat der XXXX Bank mit Mandatsbescheid vom 16.10.2024 mit sofortiger Wirkung die Fortführung des Geschäftsbetriebes zur Gänze untersagt. 1. Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (in der Folge: belangte Behörde der FMA) hat der römisch 40 Bank mit Mandatsbescheid vom 16.10.2024 mit sofortiger Wirkung die Fortführung des Geschäftsbetriebes zur... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Eingabe vom 11.01.2026 brachte XXXX (in der Folge: Beschwerdeführer) der Finanzmarktaufsichtsbehörde (in der Folge: belangte Behörde oder FMA) zur Kenntnis, dass er aufgrund eines diesbezüglichen Inserats auf der Webseite „ XXXX “ und im Glauben, den Kauf eines Smartphones durchzuführen, auf ein angeführtes Konto des Kreditinstituts „ XXXX “ eine Überweisung getätigt habe, jedoch nachfolgend keine Ware e... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 17.10.2025, eingelangt am 27.10.2025, stellte die Beschwerdeführerin bei der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: FMA) einen Antrag auf Akteneinsicht gemäß § 17 AVG und einen subsidiären Antrag auf Zugang zu Informationen gemäß § 7 IFG, falls dem Antrag auf Akteneinsicht gemäß § 17 AVG nicht entsprochen werde. 1. Mit Schreiben vom 17.10.2025, eingelangt am 27.10.2025, stellte die Beschw... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (in der Folge auch: belangte Behörde / „belB“ bzw. „FMA“) hat der XXXX bzw. XXXX (in Folge auch: A-Bank) mit Mandatsbescheid vom XXXX 2024 mit sofortiger Wirkung die Fortführung des Geschäftsbetriebes zur Gänze untersagt. 1. Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (in der Folge auch: belangte Behörde / „belB“ bzw. „FMA“) hat der römisch 40 bzw. römisch 40 (in Folge auch: A-Bank) mi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: I.1. Mit Schreiben vom 17.10.2025, eingelangt am 27.10.2025, stellte die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) bei der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: FMA) einen Antrag auf Akteneinsicht gemäß § 17 AVG und einen subsidiären Antrag auf Zugang zu Informationen gemäß § 7 IFG, falls dem Antrag auf Akteneinsicht gemäß § 17 AVG nicht entsprochen werde. römisch eins.1. Mit Schreiben vom 17.10.2025, eingelangt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (in der Folge: belangte Behörde der FMA) hat der XXXX Bank mit Mandatsbescheid vom XXXX 2024 mit sofortiger Wirkung die Fortführung des Geschäftsbetriebes zur Gänze untersagt. 1. Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (in der Folge: belangte Behörde der FMA) hat der römisch 40 Bank mit Mandatsbescheid vom römisch 40 2024 mit sofortiger Wirkung die Fortführung des Geschäftsbetriebes... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Der gegenständlich angefochtene Bescheid der Finanzmarktaufsicht (belangte Behörde, „belBeh“ oder „FMA“) vom XXXX , GZ: XXXX wendet sich gegen die XXXX („Beschwerdeführerin“). Spruchpunkt 1. dieses Bescheides lautet wie folgt: 1. Der gegenständlich angefochtene Bescheid der Finanzmarktaufsicht (belangte Behörde, „belBeh“ oder „FMA“) vom römisch 40 , GZ: römisch 40 wendet sich gegen die römisch 40 („Beschw... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: I.1. Mit dem hier angefochtenen Bescheid wies die Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: FMA) die von der Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) gestellten Anträge auf Bekanntgabe des Aktenzeichens und Akteneinsicht im Verfahren zur erfolgten Untersagung des Geschäftsbetriebs einer Bank (Spruchpunkt I. lit. a), Bekanntgabe der eingesetzten Aufsichtsperson samt Kontaktdaten zu dieser (Spruchpunkt I. lit. b), Bekanntgabe der Aktenzeichen und A... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Beschwerdeinhalt römisch eins. Verfahrensgang und Beschwerdeinhalt 1. Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (in Folge: FMA) hat der Antragstellerin (in Folge: AS) mit Bescheid vom 24.07.2015, GZ XXXX, der AS nachweislich am selben Tag zugestellt, gemäß § 70 Abs. 4 Z 1 BWG iVm § 5 Abs. 1 Z 7 BWG unter Androhung einer Geldstrafe in Höhe von EUR 15.000 aufgetragen, den rechtmäßigen Zustand längstens binnen drei Monaten ab Zustellung dieses Besc... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Beschwerdeinhalt römisch eins. Verfahrensgang und Beschwerdeinhalt I.1. Mit Bescheid vom 24.10.2014, GZ FMA-BV27 1007/0012-INV/2014, der antragstellenden Gesellschaft (in Folge: die AS) nachweislich zugestellt am 29.10.2014, hat die Finanzmarktaufsichtsbehörde (in Folge: FMA) der AS die Zahlung von Zinsen gemäß § 43 Abs.1 Z 2 BMSVG in Höhe von EUR 1.697.260,27 aufgetragen. Der
Spruch: des angefochtenen Bescheides lautet: römisch eins.1.... mehr lesen...