Entscheidungsgründe: Eine österreichische Bank geriet durch Malversationen und kriminelle Verhaltensweisen ihrer Vorstandsmitglieder in Konkurs. Die Malversationen wurden dadurch begünstigt, dass die vorgeschriebene interne Kontrolle der Bank nicht ordnungsgemäß eingerichtet war. Der von der Bank bestellte Abschluss- und Bankprüfer erkannte die Ordnungswidrigkeit der internen Kontrolle, bestätigte aber dennoch in seinen Prüfberichten jahrelang deren Ordnungsmäßigkeit. Dadurch unte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die D* Bank AG (im Folgenden: Gemeinschuldnerin) erwarb am 25. und 29. 9. 1998 Schuldverschreibungen der R* Bank AG (im Folgenden: R-Bank) im Nominale von insgesamt 70 Mio ATS. Die Schuldverschreibungen sollten nicht im Vermögen der Gemeinschuldnerin bleiben, sondern an Kunden weitervertrieben werden. Die Aufsichtsratsmitglieder der Gemeinschuldnerin waren zwar über das beabsichtigte Geschäft durch den Geschäftsführer informiert, die Transaktion war jedoch nicht... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei war Mehrheitsaktionärin der Bank Burgenland Aktiengesellschaft (im Folgenden: Bank Burgenland) und kraft Gesetzes Ausfallsbürgin für deren bis 2. 4. 2003 begründeten Verbindlichkeiten. Bei Erstellung des Jahresabschlusses 1999 der Bank Burgenland stellte sich heraus, dass die der „HOWE-Gruppe" gewährten Kredite mit mindestens 170,781,160,29 EUR uneinbringlich sein werden. Der Bank Burgenland drohte deshalb der Eintritt der Zahlungsunfähigke... mehr lesen...
Norm: AktG §1 AHG §1 Abs1 Cd2 BWG §69 BWG §70 BWG §70a AktG § 1 heute AktG § 1 gültig ab 01.08.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 71/2009 AktG § 1 gültig von 01.01.1966 bis 31.07.2009 AHG § 1 heute ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 17. 3. 1995 wurde über das Vermögen einer Bank, die dem Fachverband der Banken und Bankiers angehörte, der Konkurs eröffnet. Die klagende Partei leistete als gemäß § 93 Abs 2 BWG zuständige Einlagensicherungseinrichtung (auf den vorliegenden Fall ist das BWG in seiner Stammfassung anzuwenden) im gesetzlichen Ausmaß Zahlungen an die betroffenen Anleger, wobei der Gesamtaufwand unter Berücksichtigung der aus der Konkursmasse erlangten Zahlungen insgesamt EUR... mehr lesen...
Norm: BWG §69 BWG §70 WTBG §91 Abs1 BWG § 69 heute BWG § 69 gültig ab 18.03.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 6/2025 BWG § 69 gültig von 17.01.2025 bis 17.03.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2024 BWG § 69 gültig von 08.07.2022 bi... mehr lesen...
Begründung: Bis zum 27. September 1999 existierte eine K***** A***** Gesellschaft mbH (in der Folge K***** A***** alt), die zu FN ***** im Firmenbuch des Landesgerichts Linz eingetragen war, sowie eine K***** Au***** GmbH (in der Folge K***** Au***** alt), die zu FN ***** in das Firmenbuch des Handelsgerichts Wien eingetragen war. Diese beiden Gesellschaften wurden jeweils mit Generalversammlungsbeschluss vom 27. Dezember 1999 in Aktiengesellschaften umgewandelt. Aufgrund je eines... mehr lesen...
Norm: AHG §1 Abs2 F BWG §63 BWG §69 BWG §70 AHG § 1 heute AHG § 1 gültig ab 01.03.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 AHG § 1 gültig von 01.08.1989 bis 28.02.2013 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 343/1989 AHG § 1 gültig von 01.02.194... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagenden Parteien hielten Einlagen bzw Sparkonten bei einer Bank Aktiengesellschaft (in der Folge kurz Bank), über deren Vermögen am 17. 3. 1995 der Konkurs eröffnet wurde. Im Rahmen des Insolvenzverfahrens ist keine vollständige Befriedigung der Gläubiger zu erwarten. Die klagenden Parteien begehrten die Feststellung, dass ihnen die beklagte Partei für jene Schäden hafte, die sie "dadurch erleiden, dass sie keine gänzliche Befriedigung" ihrer im Konkurs ... mehr lesen...