Der Schuldspruch des an den Berufungswerber als Beschuldigten gerichteten Straferkenntnisses lautet: ?Sie wurden im Zeitraum von 11.04.2007 bis 30.04.2009 durch Kreditvermittlungsaufträge sowohl von Kreditgebern (?Darlehensgeber?) als auch von Kreditnehmern (?Schuldnern?) ermächtigt, Kredite zu vermitteln. Die von Ihnen auftragsgemäß zu ergänzenden Kreditverträge (Anbote der Kreditgeber an Kreditnehmer sowie Anbotsannahmen der Kreditnehmer) mussten eine jeweils bestimmte kontokorrentmäßige... mehr lesen...