Entscheidungen zu § 39 Abs. 2 BWG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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RS OGH 2008/10/1 6Ob195/08g, 6Ob156/09y, 6Ob41/09m, 6Ob247/08d, 6Ob41/10p, 6Ob2/10b, 6Ob112/10d, 6Ob

Norm: BWG §39 Abs2DSG 2000 §4 Z13DSG 2000 §28 Abs2DSG 2000 §50GewO 1994 §152 Abs1
Rechtssatz: Die materiellen Voraussetzungen des Widerspruchsrechts nach § 28 Abs 2 DSG sind lediglich die nicht gesetzlich angeordnete Aufnahme in eine öffentlich zugängliche Datei. § 152 Abs 1 GewO sieht nur ein Verbot der Erteilung von Auskünften über private Verhältnisse, die mit der Kreditwürdigkeit in keinem Zusammenhang stehen, für Gewerbetreibende, die das ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 01.10.2008

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