Entscheidungsgründe: Der klagende Verein für Konsumenteninformation beanstandet Bestimmungen, welche die beklagte Bank in ihren "Besonderen Bedingungen für die Führung von Privatkonten und die Abholung von Kontopost", Fassung April 1999, verwendet. Es sind dies folgende Bestimmungen: "Punkt 1 erster Absatz: Änderungen der Konditionen können vorgenommen werden, wenn sich die den diesbezüglichen Leistungen zugrundeliegenden Kosten verändern. (1) Punkt 3 'Informationen an Dri... mehr lesen...
Norm: BWG §34 Abs3 KSchG §6 Abs1 Z5 BWG § 34 heute BWG § 34 gültig ab 01.06.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 17/2018 BWG § 34 gültig von 11.06.2010 bis 31.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 28/2010 BWG § 34 gültig von 01.11.2009 bis ... mehr lesen...