Norm: ABGB §1438 AbBWG §32 Abs2
Rechtssatz: Mit einem Sparguthaben kann gegen eine Forderung der Bank nur dann aufgerechnet werden, wenn der Aufrechnende zum Zeitpunkt seiner Aufrechnungserklärung legitimiert ist, über das Sparbuch zu verfügen, wofür die Innehabung des Sparbuchs erforderlich ist. Entscheidungstexte 6 Ob 69/97h Entscheidungstext OGH 24.04.1997 6 Ob 69/97h ... mehr lesen...
Norm: ABGB §426ABGB §905 IAABGB §905 IIAABGB §1419BWG §32 Abs2KWG 1979 §18 Abs7
Rechtssatz: Ein Bankkunde, der die Auszahlung eines Geldbetrages verlangt und vor dem der Bankkassier sodann die abgezählten Banknoten auf dem Kassapult zur Übernahme hinlegt, erwirbt bereits durch diese so gesetzte Handlung - und nicht erst einen (weiteren, besonderen) Ergreifungsakt mit der Hand - den sachenrechtlichen Besitz und das Eigentum an den Banknoten. Dam... mehr lesen...