Norm
BWG §32 Abs2Rechtssatz
Der Bankkunde kann gegen Vorlage der Sparurkunde den zu überweisenden Betrag abheben und anschließend auf ein anderes Konto einzahlen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2011:RS0127418Im RIS seit
01.02.2012Zuletzt aktualisiert am
14.05.2013