Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Beschwerdeinhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Beschwerdeinhalt: 1. Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (in Folge: FMA) hat der XXXX(in Folge: die BF) mit Bescheid vom XXXX, GZ: FMA-XXXX, nachweislich zugestellt am 02.05.2016, gemäß § 70 Abs. 4 Z 1 Bankwesengesetz (BWG) iVm § 28a Abs. 5 Z 2 BWG unter Androhung einer Zwangsstrafe iHv EUR 15.000 aufgetragen, den rechtmäßigen Zustand längstens binnen acht Wochen ab Zustellung des Bescheid... mehr lesen...