I. Verfahrensgang und Vorbemerkungen: 0. Einleitung Das Bundesverwaltungsgericht (im Folgenden auch: BVwG) folgt im zweiten Verfahrensgang im Wesentlichen dem Erkenntnis des BVwG vom 05.07.2019, W230 2195157-1/33E (im Folgenden auch: BVwG-Erkenntnis). Deshalb wird, insbesondere auch aus Gründen der leichteren Verständlichkeit, die Gliederung und Nummerierung der Abschnitte sowie die Abkürzungen dieses Erkenntnisses beibehalten. Dort, wo in Umsetzung des Erkenntnisses des Ve... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: I.1. Mit dem im
Spruch: genannten Straferkenntnis wurde durch die FMA wegen der verspäteten Meldung des Jahresabschlusses und des Lageberichts der XXXX Aktiengesellschaft (Bank; haftende Gesellschaft) für das Geschäftsjahr 2017 über den Geschäftsleiter der XXXX AG Niederlassung XXXX , Mag. XXXX XXXX (BF), als verwaltungsstrafrechtlich Verantwortlichen eine Geldstrafe von 3.300,00 Euro, im Nichteinbringungsfall eine Ersatzfreiheitsstrafe von ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Im Zeitraum vom 16.06.2014 bis 27.06.2014 führte die Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden auch: „FMA“) beim Kreditinstitut XXXX (im Folgenden auch: „Bank-B“), der beschwerdeführenden Partei in diesem Verfahren, eine Vor-Ort-Prüfung gemäß § 70 Abs. 1 Z 3 i.V.m. § 3 Abs. 9 BWG durch. Am 26.02.2015 wurde über diese Vor-Ort-Prüfung ein Bericht erstattet (ON 01; im Folgenden sind mit der Angabe von „ON“ Teile des FMA-Aktes gemeint). ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Die Prüfabteilung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden auch "FMA") führte im Zeitraum vom 16.03.2015 bis 27.03.2015 bei der Rechtsvorgängerin der XXXX , der Beschwerdeführerin (im Folgenden auch: "BF" bzw. "X-SE"), der XXXX AG (im Folgenden auch: "Z-AG"), eine Vor-Ort-Prüfung gemäß § 3 Abs. 9 BWG durch, über den sie dann einen Prüfbericht, datiert mit 30.07.2015, erstellte (ON 02; im Folgenden sind mit der Angabe von "ON" Teile des FM... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: I.1. Das angefochtene Straferkenntnis vom 03.03.2017 wendet sich gegen die XXXX AG (beschwerdeführende Partei; bP) und enthält folgenden
Spruch: "Die XXXX AG (im Folgenden ‚ XXXX AG') ist ein konzessioniertes Kreditinstitut gem. § 1 Abs. 1 Bankwesengesetz (BWG) mit der Geschäftsanschrift (Sitz) in XXXX . Im Hinblick auf die in § 99d BWG, BGBl I Nr. 2013/184, vorgesehene Möglichkeit der Verhängung von Geldstrafen gegen die XXXX AG als juris... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Das gegenständlich angefochtene Straferkenntnis der Finanzmarktaufsicht (im Folgenden: belangte Behörde) vom 13.03.2018 wendet sich gegen die XXXX (im Folgenden: beschwerdeführende Partei). Der
Spruch: dieses Straferkenntnisses lautet wie folgt: "Die XXXX (nachfolgend: " XXXX "), ein konzessioniertes Kreditunternehmen mit Geschäftsanschrift XXXX , hat als juristische Person folgende Gesetzesverstöße zu verantworten: I. Die XXXX hat es ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Das gegenständlich angefochtene Straferkenntnis der Finanzmarktaufsicht (im Folgenden: belangte Behörde) vom 05.05.2017 wendet sich gegen die XXXX (im Folgenden: beschwerdeführenden Partei). Der
Spruch: dieses Straferkenntnisses lautet wie folgt: "Die XXXX (in der Folge: XXXX, FN XXXX ) ist ein konzessioniertes Kreditinstitut gemäß § 1 Abs. 1 Bankwesengesetz (BWG) mit der Geschäftsanschrift XXXX . Im Hinblick auf die in § 99d BWG vorge... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Das gegenständlich angefochtene Straferkenntnis der Finanzmarktaufsicht (im Folgenden: belangte Behörde) vom 05.05.2017 wendet sich gegen die XXXX (im Folgenden: beschwerdeführenden Partei). Der
Spruch: dieses Straferkenntnisses lautet wie folgt: "Die XXXX (in der Folge: XXXX, FN XXXX ) ist ein konzessioniertes Kreditinstitut gemäß § 1 Abs. 1 Bankwesengesetz (BWG) mit der Geschäftsanschrift XXXX . Im Hinblick auf die in § 99d BWG vorge... mehr lesen...
Entscheidungsdatum 07.02.2019 Norm: AVG §17 Abs1 B-VG Art.133 Abs4 BWG §1 Abs1 BWG §2 Z75 BWG §40 Abs1 BWG §40 Abs2a Z1 BWG §40 Abs2a Z3 BWG §40 Abs2e BWG §40b Abs1 Z3 lita BWG §40d BWG §41 Abs4 Z1 BWG §98 Abs5a Z3 BWG §99d Abs2 BWG §99d Abs3 BWG §99d Abs4 BWG §99d Abs5 FMABG §22 Abs10 FMABG §22 Abs2a FMABG §22 Abs8 FM-GwG §2 FM-GwG §23 Abs1 FM-GwG §34 Abs1 Z2 FM-GwG §35 Abs3 FM-GwG §38 FM-GwG §5 Z1 FM-GwG §6 Abs1 Z1 FM-GwG §6 Abs2 VStG 1950 §1 Abs2 VStG... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Nach Erlassung des angefochtenen Straferkenntnisses vom 19.05.2015 hat die Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden "FMA") die angefochtene Beschwerdevorentscheidung vom 06.08.2015 erlassen, laut Rückschein am 18.8.2015 der beschwerdeführenden Partei (im Folgenden "BF") und am 07.08.2015 der XXXX AG (haftende Gesellschaft) zugestellt. Sie richtet sich an die beschwerdeführende Partei als Beschuldigten und a... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Nach Erlassung des angefochtenen Straferkenntnisses vom 19.05.2015 hat die Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden "FMA") die angefochtene Beschwerdevorentscheidung vom 06.08.2015 erlassen, laut Rückschein am 18.8.2015 der beschwerdeführenden Partei (im Folgenden "BF") und am 07.08.2015 der XXXX AG (haftende Gesellschaft) zugestellt. Sie richtet sich an die beschwerdeführende Partei als Beschuldigte und an... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Nach Erlassung des angefochtenen Straferkenntnisses vom 19.05.2015 hat die Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden "FMA") die angefochtene Beschwerdevorentscheidung vom 06.08.2015 erlassen, laut Rückschein am 18.8.2015 der beschwerdeführenden Partei (im Folgenden "BF") und am 07.08.2015 der XXXX AG (haftende Gesellschaft) zugestellt. Sie richtet sich an die beschwerdeführende Partei als Beschuldigten und a... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang I.1. Das hier angefochtene Straferkenntnis der Österreichischen Finanzmarktaufsicht (im Folgenden: FMA), Abteilung Integrierte Aufsicht, vom 02.01.2013, zugestellt am 04.01.2013, richtet sich gegen den Beschwerdeführer zu 1.) (im Folgenden: BF1), im Tatzeitraum Geschäftsleiter der Beschwerdeführerin zu 2.) (im Folgenden: Kreditinstitut), als Beschuldigten und enthält unter Vernachlässigung der bereits eingestel... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang I.1. Das hier angefochtene Straferkenntnis der Österreichischen Finanzmarktaufsicht (im Folgenden: FMA), Abteilung Integrierte Aufsicht, vom 02.01.2013, zugestellt am 04.01.2013, richtet sich gegen den Beschwerdeführer zu 1.) (im Folgenden: BF1), im Tatzeitraum Geschäftsleiter der Beschwerdeführerin zu 2.) (im Folgenden: Kreditinstitut), als Beschuldigten und enthält unter Vernachlässigung der bereits eingestel... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang I.1. Das hier angefochtene Straferkenntnis der Österreichischen Finanzmarktaufsicht (im Folgenden: FMA), Abteilung Integrierte Aufsicht, vom 02.01.2013, zugestellt am 04.01.2013, richtet sich gegen den Beschwerdeführer zu 1.) (im Folgenden: BF1), im Tatzeitraum Geschäftsleiter der Beschwerdeführerin zu 2.) (im Folgenden: Kreditinstitut), als Beschuldigten und enthält unter Vernachlässigung der bereits eingestel... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang I.1. Das hier angefochtene Straferkenntnis der Österreichischen Finanzmarktaufsicht (im Folgenden: FMA), Abteilung Integrierte Aufsicht, vom 02.01.2013, zugestellt am 04.01.2013, richtet sich gegen den Beschwerdeführer zu 1.) (im Folgenden: BF1), im Tatzeitraum Geschäftsleiter der Beschwerdeführerin zu 2.) (im Folgenden: Kreditinstitut), als Beschuldigten und enthält unter Vernachlässigung der bereits eingestel... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt I.1. Das angefochtene Straferkenntnis der Finanzmarktaufsicht Österreich datiert vom XXXX richtet sich gegen den Beschwerdeführer XXXX (in Folge: BF3), zum Entscheidungszeitpunkt Vorstand der XXXX (in Folge: Bank), als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: römisch eins.1. Das angefochtene Straferkenntnis der Finanzmarktaufsicht Österreich datiert vom römisch 40 richtet sic... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt I.1. Das angefochtene Straferkenntnis der Finanzmarktaufsicht Österreich datiert vom XXXX (richtiggestellt mit XXXX), GZ: FMA-KL00907.100/0004-LAW/2008, richtet sich gegen den Beschwerdeführer XXXX (in Folge: BF1), zum Entscheidungszeitpunkt Vorstand der XXXX (in Folge: Bank), als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: römisch eins.1. Das angefochtene Straferkenntnis der Fin... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt I.1. Das angefochtene Straferkenntnis der Finanzmarktaufsicht Österreich datiert vom XXXX(richtiggestellt mit XXXX), GZ: XXXX, richtet sich gegen den Beschwerdeführer XXXX (in Folge: BF2), zum Entscheidungszeitpunkt Vorstand der XXXX(in Folge: Bank), als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: römisch eins.1. Das angefochtene Straferkenntnis der Finanzmarktaufsicht Österreich... mehr lesen...