Begründung: der Positionen bzw. Rahmensätze: Einzige Position, keine Rahmensätze Stellungnahme zu Vorgutachten: Ad 1) Berufungsvorbringung: Aktenmäßiges GA sieht keine persönliche Vorstellung des Beschwerdeführers vor. Die Brillenverordnung wurde zur Korrektur der Weit-, bzw. Altersweitsichtigkeit verordnet, eine andere Indikation wie vom Beschwerdeführer vorgebracht, ist nicht ersichtlich und nicht nachvollziehbar. Ad 2a) In dem Werbeblatt für Gleitsichtgläser werden die bekan... mehr lesen...