Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die Beschwerdeführerin brachte am 01.07.2025 einen Antrag auf Übernahme der Kosten für psychotherapeutische Krankenbehandlung nach den Bestimmungen des Verbrechensopfergesetzes (VOG) beim Sozialministeriumsservice, Landestelle Wien (in weiterer Folge: belangte Behörde), ein. Der Antrag wurde damit begründet, dass die Beschwerdeführerin, eine Lehrkraft an einer Mittelschule in XXXX , am 12.05.2025 im Rahmen einer... mehr lesen...