Norm: ABGB §1395ABGB §1396VOG §1 Abs2VOG §12
Rechtssatz: Vom Leistungsanspruch des Geschädigten gemäß § 1 Abs 2 VOG gegenüber dem Bund ist aber der im § 12 VOG normierte Übergang von Ersatzansprüchen zu unterscheiden. Nach dieser Bestimmung geht der Anspruch des aus einem solchen Verbrechens Geschädigten, dem Leistungen nach diesem Gesetz erbracht werden, auf Ersatz des ihm durch die Handlung im Sinne des § 1 Abs 2 leg cit erwachsenen Schadens... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 Ia3bVOG §1 Abs2
Rechtssatz: Für die
Begründung: des Anspruches auf Geldleistungen ist die Wahrscheinlichkeit, dagegen nicht die bloße Möglichkeit einer Verursachung der Gewissheit gleichgestellt. Entscheidungstexte 3 Ob 564/77 Entscheidungstext OGH 18.04.1978 3 Ob 564/77 Veröff: EvBl 1978/188 S 602 European Case Law... mehr lesen...