Norm: UbG §3 Z2UbG §8
Rechtssatz: In der gemäß § 8 UbG zu erstellenden Bescheinigung ist unbedingt zu erörtern, ob beziehungsweise welche Alternativen zur Unterbringung bestünden. Entscheidungstexte 1 Ob 251/00v Entscheidungstext OGH 27.02.2001 1 Ob 251/00v Veröff: SZ 74/32 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002... mehr lesen...
Norm: ZPO §266 BUbG §8
Rechtssatz: Auch im Falle der Entziehung der persönlichen Freiheit durch eine behördliche Maßnahme ist vom Grundsatz, dass der Kläger die als Klagegrund behauptete Rechtsverletzung zu behaupten und zu beweisen hat, keine Ausnahme zu machen, weil es keinen Erfahrungssatz gibt, dass die bloße Tatsache einer solchen Freiheitsentziehung auch schon deren Rechtswidrigkeit indiziert. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: AHG §1 BUbG §8
Rechtssatz: Eine Bescheinigung durch einen im öffentlichen Sanitätsdienst stehenden Arzt oder einen Polizeiarzt, dass die Voraussetzungen der Unterbringung vorliegen, ist weder als Bescheid noch als Gutachten, sondern als Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehlsgewalt und Zwangsgewalt zu deuten und unterliegt als solcher der nachprüfenden rechtsstaatlichen Kontrolle. Entscheidungstexte ... mehr lesen...