Entscheidungen zu § 36 Abs. 2 UbG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-8 von 8

TE OGH 2008/5/8 3Ob263/07h

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Entscheidung | OGH | 08.05.2008

TE OGH 2000/1/20 6Ob242/99b

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Entscheidung | OGH | 20.01.2000

TE OGH 2000/1/20 6Ob238/99i

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Entscheidung | OGH | 20.01.2000

RS OGH 2000/1/20 6Ob238/99i, 6Ob242/99b, 3Ob263/07h, 7Ob27/15v, 7Ob26/15x, 7Ob168/15d

Norm: UbG §12UbG §36 Abs2
Rechtssatz: Die Prüfungsbefugnis des Unterbringungsgerichtes ist auf die Beurteilung der Fragen beschränkt, ob ein psychisch Kranker in einer Anstalt untergebracht werden darf, ob er in seiner räumlichen Bewegungsfreiheit oder im Verkehr mit der Außenwelt beschränkt werden darf und inwieweit eine medizinische Heilbehandlung zulässig ist. Dem Gericht steht nicht die Überprüfung aller Vollzugsmodalitäten zu. Das UbG
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Rechtssatz | OGH | 20.01.2000

RS OGH 2000/1/20 6Ob238/99i, 6Ob242/99b

Norm: AMG §43UbG §36 Abs2
Rechtssatz: Die klinische Prüfung von Medikamenten an Untergebrachten ist unzulässig, wenn keine Zustimmung des Sachwalters vorliegt. Das Unterbringungsgericht hat hier keine Entscheidungskompetenz, aufgrund der abschließenden Regelung des AMG, das als lex specialis und posterior gegenüber dem UbG aufzufassen ist. Entscheidungstexte 6 Ob 238/99i Entscheidungs... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 20.01.2000

RS OGH 2000/1/20 6Ob238/99i, 6Ob242/99b

Norm: AMG §43UbG §36 Abs2
Rechtssatz: Wenn der Heilversuch (die Heilbehandlung) gleichzeitig eine klinische Untersuchung darstellt, ist eine gerichtliche Prüfung und Entscheidung schon deshalb nicht vorgesehen, weil die klinische Untersuchung mangels Zustimmung des Sachwalters nach § 43 AMG in jedem Fall unzulässig ist. Es ist nicht einzusehen, welchen Sinn eine kumulative Genehmigungspflicht durch das Pflegschaftsgericht (nach § 43 Z 3 AMG; fr... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 20.01.2000

RS OGH 2000/1/20 6Ob238/99i, 6Ob242/99b

Norm: UbG §12UbG §36 Abs2
Rechtssatz: Das Unterbringungsgericht hat nur über die Zulässigkeit von Behandlungen bei nichteinsichtsfähigen Patienten vor oder nach Durchführung der Behandlung zu entscheiden. Die offenkundig angestrebte Prüfung und Feststellung der Unzulässigkeit einer klinischen Prüfung aus dem Grund der Verletzung der Bestimmungen des AMG fallen nicht in seine Entscheidungskompetenz. Die angestrebte Ausdehnung dieser Kompetenz wi... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 20.01.2000

TE OGH 1999/4/22 6Ob55/99b

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Entscheidung | OGH | 22.04.1999

Entscheidungen 1-8 von 8

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